Überbetriebliche Lehrausbildung
Mehr Chancen auf eine fundierte Ausbildung.
Was ist die überbetriebliche Lehrausbildung?
Die überbetriebliche Ausbildung ist eine wichtige Maßnahme, um der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Jugendliche (bis 19 Jahre), die keine Lehrstelle finden, können im Rahmen der überbetrieblichen Lehrausbildung eine Lehre absolvieren.
Die Ausbildung übernimmt eine Ausbildungseinrichtung. Diese muss so organisiert und ausgestattet sein, dass das Berufsbild umfassend vermittelt werden kann. Die Ausbildungseinrichtung kann im Rahmen der Ausbildung auch mit Betrieben kooperieren. Neben der praktischen Ausbildung in der Ausbildungseinrichtung und/oder den kooperierenden Betrieben ist auch die Berufsschule zu besuchen.
Gelingt es während der überbetrieblichen Lehrausbildung nicht, eine Lehrstelle in einem Betrieb zu finden, kann die gesamte Lehre überbetrieblich erfolgen und anschließend zur Lehrabschlussprüfung angetreten werden.
Wer ist die Zielgruppe?
Die überbetriebliche Ausbildung richtet sich an Personen, die
- beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerkt sind,
- die Schulpflicht abgeschlossen haben und
- trotz intensiver Bemühungen keine Lehrstelle finden konnten oder eine betriebliche Lehre abgebrochen haben.
Ist die überbetriebliche Lehrausbildung der Lehre gleichgestellt?
Ja, die Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung ist einer Lehre im Betrieb gleichgestellt. Die Auszubildenden gelten dementsprechend als Lehrlinge. Statt eines Lehrvertrages wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Der Ausbildungsvertrag kann…
… für ein Jahr abgeschlossen werden, mit dem Ziel, den Lehrling anschließend in eine betriebliche Lehrausbildung zu vermitteln. Es ist aber auch möglich, die gesamte Lehrzeit in einer überbetrieblichen Lehrausbildung zu absolvieren. Bei einem Wechsel von einer Ausbildungseinrichtung in einen Betrieb oder umgekehrt, wird die bereits im selben Beruf absolvierte Ausbildungszeit angerechnet.
Erhalten die Lehrlinge eine Bezahlung?
Ja, anstelle eines Lehrlingseinkommens gibt es in der überbetrieblichen Lehrausbildung eine Ausbildungsbeihilfe. Diese beträgt 361,50 Euro netto im Monat. Ab dem dritten Lehrjahr beträgt sie 834,90 Euro monatlich (Stand März 2023, Quelle AMS).
Gibt es eine spezielle Förderung für Lehrbetriebe für die Übernahme von Lehrlingen aus überbetrieblichen Einrichtungen?
Ja, für Lehrbetriebe, die einen Lehrling aus einer überbetrieblichen Einrichtung übernehmen, gibt es im Rahmen der Lehrstellenförderung eine einmalige Prämie in der Höhe von 1.000 Euro pro Lehrling und Lehrbetrieb. Ausbezahlt wird nach Absolvierung des ersten Jahres im Unternehmen.