Auslandspraktika für Lehrlinge
Immer mehr Lehrlinge verbringen einen Teil ihrer Lehrzeit im Ausland. Ob in konzerneigenen ausländischen Betriebsstätten oder in fremden Unternehmen – die Lehrlinge machen im Rahmen von Auslandspraktika wertvolle Erfahrungen.
Was bringen Auslandspraktika für Lehrlinge?
Auslandspraktika sind eine gute Möglichkeit, die sprachlichen, fachlichen und interkulturellen Kompetenzen zu erweitern. Zudem fördern sie die persönliche Entwicklung.
TIPP: Auch für Ausbilder gibt es organisierte und gefördertete Auslandsaufenthalte zum Erfahrungsaustausch im Ausland. Mehr erfahren
Welche Rahmenbedingungen sind bei Auslandsaufenthalten zu beachten?
Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) sieht vor, dass Ausbildungszeiten im Ausland im Ausmaß von bis zu vier Monaten pro Lehrjahr auf die Lehrzeit im erlernten Lehrberuf angerechnet werden können. Der Lehrling ist für die Dauer seines Auslandsaufenthaltes sozialrechtlich abgesichert.
Falls der Lehrling auf Wunsch des Unternehmens entsandt wird, ist der Lehrberechtigte verpflichtet, ihm weiter die Lehrlingsentschädigung zu bezahlen.
Die Europäische Union unterstützt über das Programm „Erasmus+“ Auslandsaufenthalte von Lehrlingen und gewährt Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten sowie zu den Kosten für Sprachkurse.
Wie werden Auslandspraktika organisiert?
Ein Auslandsaufenthalt wird über eine so genannte Entsendeorganisation abgewickelt, dh. über die Berufsschule oder den Lehrbetrieb.
Mehr darüber erfahren Sie auf der Webseite „Lehre ohne Grenzen“ des OeAD. Eine Plattform, auf welcher Informationen & Kontaktmöglichkeiten zu Auslandsaufenthalten kompakt zusammengefasst sind.
Weiters steht der Verein für Internationalen Fachkräfteaustausch – IFA als Informationsplattform, sowie für die Antragstellung und Organisation zur Verfügung.
Gibt es Förderungen für Auslandspraktika?
Ja, Auslandsaufenthalte und vorbereitende Sprachkurse werden gefördert. Mehr erfahren.
Gibt es Videos die einen Einblick in Auslandspraktika geben?
Ja, die OeAD stellt Videos von Ausbilder*innen und Lehrlingen zur Verfügung.
Wie können die im Ausland erworbenen Kompetenzen nachgewiesen werden?
Mit Hilfe des Europass-Mobilitätsnachweis kann der Lehrling seine erworbenen Fähigkeiten offiziell festhalten.