Ausbilder*in werden
Für die Ausbildung der Lehrlinge im Betrieb sind qualifizierte Ausbilder*innen zuständig. Das kann der / die Lehrberechtigte (Inhaber*in des Gewerbe) sein oder ein/e Mitarbeiter*in.
Welche Kompetenzen benötigen Ausbilder*innen?
Ausbilder*innen müssen über fachliche Kompetenz sowie über psychologisch-methodische und rechtliche Kenntnisse verfügen. Die psychologisch-methodischen und rechtlichen Kenntnisse werden in der Ausbilderprüfung festgestellt bzw. im Ausbilderkurs vermittelt.
Wie werde ich Ausbilder*in?
Um Ausbilder*in zu werden können Sie einen Ausbilderkurs besuchen oder eine Ausbilderprüfung ablegen (z. B. im Rahmen der Meisterprüfung).
Es gibt eine Reihe von Prüfungen bzw. Ausbildungen, die die Ausbilderprüfung ersetzen. Eine Übersicht der Ausbildungen als Prüfungs- oder Kursersatz finden Sie hier.
Wie gestaltet sich ein Ausbilderkurs?
Ein Ausbilderkurs dauert mindestens 40 Unterrichtseinheiten und schließt mit einem Fachgespräch ab. Voraussetzung für den Besuch eines Ausbilderkurses ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wo kann ein Ausbilderkurs absolviert werden?
Wo kann die Ausbilderprüfung abgelegt werden?
Die Ausbilderprüfung kann im Rahmen der Meister- oder Befähigungsprüfung oder als Fachgespräch bei einer Erwachsenenbildungseinrichtung abgelegt werden.
Welche Inhalte hat der Ausbilderkurs?
Aus Ausbildungkurs bereitet Ausbilder*innen mit folgenden Inhalten auf Ihre Tätigkeit vor:
- Festlegen von Ausbildungszielen auf Basis des Berufsbildes
- Ausbildungsplanung im Betrieb
- Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung
- Verhaltensweisen gegenüber dem Lehrling
- Kenntnisse über das Berufsausbildungsgesetz (BAG), das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, den Arbeitnehmerschutz und die Stellung der Lehre in der Berufsausbildung in Österreich
Welche Inhalte hat die Ausbilderprüfung?
Der gesamte Lehrstoff des Ausbilderkurses ist Inhalt der Ausbilderprüfung. Die Lerninhalte werden anhand eines praxisorientierten Fallbeispiels und einem Fachgesprächs überprüft.
Wie viele Lehrlinge darf ein/e Ausbilder*in betreuen?
Um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen, ist folgendes Verhältnis von Ausbildern und Lehrlingen einzuhalten:
- max. fünf Lehrlinge pro Ausbilder*in, der / die nicht ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist, oder
- max. 15 Lehrlinge für eine/n hauptberufliche/n Ausbilder*in
Wo können sich Ausbilder*innen weiterbilden?
Für Ausbilder*innen gibt es umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.