Lehrlinge aufnehmen

Sie haben einen passenden Lehrling gefunden!

Nun geht es darum, den Prozess des Lehrlingsaufnahme rasch und reibungslos über die Bühne zu bringen.

Was muss ich tun, wenn ich den richtigen Lehrling gefunden habe?

  • Schließen Sie den schriftlichen Lehrvertrag ab.
  • Melden Sie den Lehrvertrag binnen drei Wochen bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes an.

Wie muss ein schriftlicher Lehrvertrag aussehen?

Hier finden Sie Informationen, wie Sie einen Lehrvertrag erstellen.

ACHTUNG: Bei minderjährigen Lehrlingen muss der Lehrvertrag von den Eltern bzw. vom gesetzlichen Vertreter des Lehrlings unterschrieben werden.

Wann muss ich die Lehrvertragsanmeldung machen?

Melden Sie den Lehrvertrag innerhalb von drei Wochen (nach Beginn der Lehrzeit) bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes an.

Wie kann ich eine Lehrvertragsanmeldung machen?

Die Lehrvertragsanmeldung kann online oder via Formular erfolgen.

Welche Fristen muss ich einhalten, um meinen Lehrling ordnungsgemäß anzumelden?

Vor Beginn des Lehrverhältnisses: Meldung an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Spätestens zwei Wochen nach Lehrzeitbeginn: Anmeldung bei der Berufsschule

Spätestens drei Wochen nach Lehrzeitbeginn: Lehrvertragsanmeldung bei der Lehrlingsstelle

Welche gesetzlichen Schutzbestimmungen sind für Lehrlinge zu beachten?

Folgende Fristen müssen Sie einhalen, um Ihren Lehrling ordnungsgemäß anzumelden:

Da Lehrlinge als Dienstnehmer gelten, sind für sie die Bestimmungen der aushangpflichtigen Gesetze (z. B. Arbeitnehmerschutzgesetz [ASchG]) anzuwenden.

Für Lehrlinge unter 18 Jahren gelten zusätzlich besondere Schutzbestimmungen. Diese sind in folgenden Gesetzen geregelt:

  • Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG)
  • Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO)

 

Spezielle Regelungen für Lehrlingen unter 18 Jahren gibt es beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Arbeits- und Ruhezeiten
  • Gestaltung der Arbeitsstätte und der Arbeitsbedingungen
  • Gefahrenbelehrung
  • Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
  • Beförderung von Geld- und Sachwerten
  • Verzeichnis der beschäftigten Jugendlichen

 

Mehr Informationen dazu hier.

Wie lange ist die Probezeit für Lehrlinge?

Die ersten drei Monate der Lehrzeit gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Lehrvertrag sowohl vom Lehrberechtigten als auch vom Lehrling jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden.

 

Nach Ablauf der Probezeit ist eine einseitige Auflösung des Lehrverhältnisses nur mehr aus schwerwiegenden, im Gesetz angeführten Gründen oder zu bestimmten Zeitpunkten möglich.

Wird der Lehrling während der ersten drei Monate in eine lehrgangsmäßige Berufsschule einberufen, so gelten die ersten sechs Wochen der tatsächlichen betrieblichen Ausbildung als Probezeit.

Nutzen Sie daher die Probezeit aktiv, um den Lehrling kennen zu lernen und zu überprüfen, ob er für den gewählten Beruf und Ihren Betrieb geeignet ist.

Wo finde ich mehr Informationen kompakt zusammengefasst?

In der Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe finden Sie rechtliche Grundlagen und Formulare kompakt zusammengefasst.

Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe

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