Lehrabschlussprüfung (LAP)

Infos für Unternehmen

Am Ende der dualen Berufsausbildung steht die Lehrabschlussprüfung (LAP). Dabei wird festgestellt, ob der Lehrling in der Lage ist, den erlernten Beruf so auszuüben, wie es von einer Fachkraft erwartet wird.

Wie und wann endet die Lehre?

Das Lehrverhältnis endet in der Regel mit dem im Lehrvertrag vereinbarten letzten Lehrtag. Der Lehrling hat am Ende der Lehrzeit die Möglichkeit, die Lehrabschlussprüfung (LAP) abzulegen. Wird die LAP vor dem im Lehrvertrag vereinbarten Ende der Lehrzeit abgelegt und bestanden, so endet die Lehrzeit bereits mit Ablauf der Woche, in der die Prüfung absolviert wurde.

Ist eine LAP verpflichtend abzulegen?

Das Ablegen der LAP ist für den Lehrling freiwillig. Möchte Ihr Lehrling zur Lehrabschlussprüfung antreten, muss er/sie sich bei der zuständigen Lehrlingsstelle anmelden.

Muss der Antritt bei der LAP angemeldet werden?

Möchte Ihr Lehrling zur Lehrabschlussprüfung antreten, muss er/sie sich bei der zuständigen Lehrlingsstelle anmelden. Die Anmeldung ist in vielen Bundesländern online möglich bzw. muss online durchgeführt werden. 

Wann: Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem Ende der Lehrzeit möglich.

Vorzeitiger Antritt zur LAP: Die Anmeldung ist ab Beginn des letzten Lehrjahres möglich, wenn der Lehrbetrieb einem vorzeitigen Antreten ausdrücklich zustimmt und die Berufsschule positiv abgeschlossen wurde.

 

Wie ist die Lehrabschlussprüfung aufgebaut?

Jede LAP gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfungskandidat die Berufsschule positiv abgeschlossen hat.

 

 

 

Wo finde ich mehr Information zu den Gegenständen der LAP?

Mehr Information finden Sie in der Prüfungsordnung des jeweiligen Lehrberufes.

Wer führt die Lehrabschlussprüfung durch?

Diese wird vor einer Prüfungskommission abgelegt. Die Kommission besteht aus:

  • Einem/einer Vorsitzenden
  • Zwei Beisitzer*innen (jeweils von Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerseite)

 

Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende der Prüfungskommission überwacht die Prüfung und hält die Ordnung bei der Prüfung aufrecht.

 

Inwieweit muss der Betrieb den Lehrling bei der LAP unterstützen?

Der Betrieb übernimmt die Kosten der Prüfung und stellt den Lehrling für die erforderliche Zeit frei.

Kosten

  • Der Lehrberechtigte muss die Kosten der LAP übernehmen, wenn der Lehrling innerhalb der Lehrzeit oder der Behaltezeit erstmals zur Prüfung antritt.
  • Zu ersetzen sind die Prüfungstaxe sowie eventuelle Materialkosten (diese fallen nur bei bestimmten Lehrberufen an)

 

Freistellung für die erforderliche Zeit der Prüfung

  • Die für die Prüfung erforderliche Zeit ist dem Lehrling unter Fortzahlung der Bezüge freizugeben (auch für die Wiederholungsprüfung). Dies gilt auch für den Fall, dass die Lehrabschlussprüfung in der Behaltezeit abgelegt wird.
  • Der Lehrling muss am Tag der Prüfung noch im Betrieb arbeiten, sofern es ihm zeitlich zumutbar ist und der Betrieb es verlangt. Einzelne Kollektivverträge können jedoch weitergehende Freistellungsansprüche vorsehen.

 

Wie kann der Betrieb seinen Lehrling inhaltlich unterstützen?

Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Lehrling die Prüfungsordnung für den entsprechenden Lehrberuf an. Diese finden Sie in der Liste der Lehrberufe.

Besprechen Sie mit Ihrem Lehrling:

  • Was erwartet den Lehrling bei der LAP?
  • Was wird bei der LAP geprüft?
  • Wie kann sich der Lehrling gut auf die LAP vorbereiten?

Welche Möglichkeiten zur Vorbereitung können angeboten werden?

  • Schaffen Sie zusätzliche Übungsmöglichkeiten im Betrieb.
  • Bieten Sie interne Vorbereitungskurse an, auch in Kooperation mit anderen Betrieben.
  • Motivieren Sie Lehrabsolventen dazu, Ihre persönlichen Erfahrungen der eigenen Vorbereitung mit dem Lehrling zu teilen.
  • Verschiedene Bildungseinrichtungen bieten spezielle Vorbereitungskurse für die LAP an. Die Kosten für den Besuch von Vorbereitungskursen werden gefördert.
  • Ihr Lehrling hat Lernschwierigkeiten oder Prüfungsangst? Das kostenlose Lehrlingscoaching unterstützt Lehrlinge auf dem Weg zur LAP.
  • Die ibw-Lernunterlagen bieten eine optimale Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung.

 

 

Wie kann der/die Ausbilder*in den Lehrling unterstützen?

Viele Lehrlinge sind vor der Abschlussprüfung besonders nervös und aufgeregt. Mit folgenden Tipps können Sie Ihren Lehrling unterstützen:

  • Versuchen Sie Ihren Lehrlingen durch Lob und positives Feedback den Rücken zu stärken.
  • Führen Sie mit jedem Lehrling vor der LAP ein Feedback-Gespräch. Heben Sie dabei die Stärken und Erfolge besonders hervor.
  • Durch Erfolge wird das Selbstbewusstsein verbessert. Geben Sie herausfordernde Aufgaben, die gut zu bewältigen sind.
  • Rollenspiele eignen sich, um sich auf die ungewohnte Prüfungssituation vorzubereiten. Versuchen Sie die Prüfungssituation nachzustellen und geben Sie Ihren Lehrlingen Tipps, wie sie sich noch besser vorbereiten und präsentieren können.
  • Nutzen Sie die Erfahrungen von fertig ausgebildeten Lehrlingen. Der Austausch im Team ist eine wichtige Unterstützung in der Vorbereitungsphase.

 

Wie oft kann die LAP wiederholt werden?

Die LAP kann ohne Einhaltung einer Sperrfrist jederzeit und beliebig oft wiederholt werden.

Hinweis: Bei Wiederholung der Lehrabschlussprüfung nach einem Nicht-Bestehen sind keine Prüfungstaxe bzw. Materialkosten zu bezahlen.

Wie lange muss ich den ausgelernten Lehrling im Unternehmen behalten?

Nach Beendigung der Lehrzeit bzw. nach der erfolgreich abgelegten LAP beginnt die sogenannte  Behaltezeit. Während dieser muss der Lehrling im erlernten Beruf im Unternehmen weiterbeschäftigt werden. Sie beträgt in der Regel drei Monate.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Erweiterte Behaltezeit:
    Einzelne Kollektivverträge beinhalten eine längere Behaltezeit.
  • Reduzierte Behaltezeit:
    Wenn der Lehrling im Unternehmen nur die Hälfte oder weniger als die Hälfte der festgesetzten Lehrzeit absolviert hat, besteht nur eine Verpflichtung zur Weiterverwendung im halben Ausmaß.

Wie erfolgt die Bezahlung nach bestandener LAP?

Besteht ein Lehrling die Lehrabschlussprüfung vor Ende der Lehrzeit, so endet das Lehrverhältnis mit Ende der Woche, in der die Lehrabschlussprüfung stattfindet (darauffolgender Sonntag). Das heißt, die Lehrlingsentgeld wird nur bis zu diesem Tag bezahlt. Ab dem darauffolgenden Montag befindet sich der Lehrling in der sogenannten Behaltezeit (siehe vorherige Frage) und erhält das entsprechende kollektivvertragliche Entgelt. Hinsichtlich der konkreten Einstufung nach Beendigung der Lehrzeit ist unbedingt der anzuwendende Kollektivvertrag zu beachten.

Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei den zuständigen Fachorganisationen.

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