Lehre mit reduzierter Arbeitszeit

Wann kann eine Reduktion der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit vereinbart werden?

Eine Reduktion der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit bis auf die Hälfte der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit kann vereinbart werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel auch im Rahmen der reduzierten Ausbildungszeit erreicht wird. Die für den Lehrberuf festgesetzte Lehrzeit darf bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Eine Lehre mit reduzierter Arbeitszeit ist möglich

  • wenn sich der Lehrling der Betreuung ihres/seines Kindes widmet (bis zum 31.12. des Jahres, in dem das Kind in die Schule eintritt)
  • bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe des Lehrlings (eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich).

Betrifft die Reduktion der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit auch den schulischen Teil der Ausbildung?

Die Regelung betrifft aktuell nur den betrieblichen Teil der Lehrlingsausbildung.

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